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Allgemeine Geschäftsbedingungen

intellisports GmbH & Co. KG
Ottmarshauser Str. 28
DE-86356 Neusäß

-- nachfolgend Anbieter --

1. Geltungsbereich

(1) Die unter www.frmclinics.ch angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von Fussballcamps erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Verträge werden ausschließlich mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

2. Anmeldungen

(1) Die Website des Anbieters im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Bei nachträglichen Bestelländerungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 10,00 an.

(2) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(3) Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung annehmen. Der Anbieter wird den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.

3. Zahlung, Verzug

(1) Das Teilnahmeentgelt ist unbar und vollständig vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters dargestellten Preise.

(2) Das Recht zur Teilnahme an den Camps des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(4) Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf

4. Widerrufsrecht

Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

5. Storno und Krankheit

(1) Eine kostenfreie Stornierung vor Camp-Beginn ist nach Vertragsschluss (Bestätigung durch den Anbieter) nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Camp fallen die vollen Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen des Anbieters an.

(2) Im Krankheitsfall des Teilnehmers kann der Kunde vor Camp-Beginn in Schriftform vom Vertrag zurücktreten, wenn bei Anmeldung ein Rücktrittsschutz Standard abgeschlossen wurde und ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Das Attest muss im Original vorgelegt werden. Individualisierte Trikots (Trikots mit Beflockung) werden im Falle des Rücktrittes anteilig mit der Gutschrift verrechnet, sofern das Trikot bereits produziert (beflockt) wurde. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet.

(3) Die Teilnahme am Camp kann vor Camp-Beginn ohne Angabe von Gründen storniert werden, wenn bei der Anmeldung der Rücktrittsschutz Premium abgeschlossen und die Rechnung komplett beglichen wurde. Im Falle der Teilnahmestornierung wird die Teilnahmegebühr abzüglich der Gebühr für den Rücktrittsschutz Premium zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung weniger als 28 Tage vor Campbeginn fällt die Gebühr für Trikotset incl. möglichem Flock an und das Trikotset wird dem Teilnehmer zugeschickt. Im Falle eines Abbruchs nach Camp-Beginn wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet. Im Falle einer berechtigten Stornierung weniger als 4 Tage vor Campbeginn werden die Kosten für das Catering nicht zurückerstattet.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.

6. Absage von Terminen, Änderungsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Der Teilnehmer wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.

(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Camps zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

(3) Durch den Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall. Ebenso besteht kein Recht auf anteilige Rückzahlung der Campgebühr für den Ausfall von Campzeiten, die der Anbieter nicht zu verantworten hat (z.B. Ausfall durch höhere Gewalt, Sturm, Hagel, Regen, Pandemie, Platzsperrung, o.ä.). 

(4) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.

7. Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die Campregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen.

8. Gesundheitszustand des Teilnehmers

(1) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.

(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.

(3) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.

(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese zu übernehmen.

9. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, sowie durch die vom Anbieter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

10. Haftung

(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Anbieter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für vom Teilnehmer zu verantwortenden Ausfall von Trainingsstunden. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenständen bei der Durchführung der Camps.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.

11. Datenschutz

Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Sie im Zusammenhang mit den Clinics oder anderen Geschäftsfeldern der intellisports GmbH & Co.KG kontaktieren dürfen. (Falls Sie dies nicht wünschen, bitten wir um eine kurze Info per email an: service@frmclinics.ch).

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Augsburg (Deutschland) zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

(3) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Neusäß, den 11.11.2023